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Informationen zur Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse

Verzögerungen in der Umsetzung der Preisbremsengesetze

Wir arbeiten gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Sie alle werden Ihre Entlastung bekommen. Dabei müssen die Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungsprogrammen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten.

Energieversorger in ganz Deutschland müssen zur selben Zeit die Abrechnung der Kundentarife ändern und die Kunden darüber informieren. Das geschieht in der Regel per Post. Das Wichtigste ist jedoch bereits sicher: Alle Kunden werden ihre Entlastung bekommen.

Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 1. März 2023 über die Entlastungsbeträge informiert werden und die entsprechende Entlastung auch im März vorgenommen wird.

Sollten die Informationen an die Kunden vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten, so heißt das nicht, dass Sie keine Entlastung erhalten werden. Sie können sich sicher sein: Alle Kunden werden ihre Entlastung bekommen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

Erster Entlastungsschritt: Soforthilfe Wärme und Gas Dezember 2022

Die Großhandels- und Beschaffungspreise auf den Energiemärkten sind im Jahr 2022 massiv gestiegen. Deshalb waren wir und viele weitere Energieversorger gezwungen, die Endkundenpreise deutlich zu erhöhen.
Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Wärme und Gas beschlossen, um Verbraucher und kleinere Unternehmen noch im Jahr 2022 zu entlasten. Der zweite Schritt ist die monatliche Entlastung im Jahr 2023 auf Basis der im Dezember 2022 beschlossenen Preisbremsen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat weitere Informationen auf seiner Website bereitgestellt:

Erdgas-und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG)
Strompreisbremsengesetz (StromPBG)
FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse
FAQ-Liste zur Strompreisbremse

Erklärfilm Soforthilfe und Preisbremsen


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