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Informationen zur Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse

Erster Entlastungsschritt: Soforthilfe Wärme und Gas Dezember 2022

Die Großhandels- und Beschaffungspreise auf den Energiemärkten sind im Jahr 2022 massiv gestiegen. Deshalb waren wir und viele weitere Energieversorger gezwungen, die Endkundenpreise deutlich zu erhöhen.
Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Wärme und Gas beschlossen, um Verbraucher und kleinere Unternehmen noch im Jahr 2022 zu entlasten. Der zweite Schritt ist die monatliche Entlastung im Jahr 2023 auf Basis der im Dezember 2022 beschlossenen Preisbremsen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat weitere Informationen auf seiner Website bereitgestellt:

Erdgas-und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG)
Strompreisbremsengesetz (StromPBG)
FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse
FAQ-Liste zur Strompreisbremse

Erklärfilm Soforthilfe und Preisbremsen


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