01.04.2024: Der reguläre Umsatzsteuersatz für Gas und Wärme gilt wieder
Keine Auswirkung auf die Abschlagszahlungen
25.03.2024
Im Rahmen der Energiekrise hat die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Gas und Wärme für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7% gesenkt.
Ab dem 01.04.2024 gilt wieder der reguläre Satz von 19%.
Die erhöhte Umsatzsteuer wurde bereits bei der Berechnung der Abschlagshöhe berücksichtigt. Sofern Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, können Sie dies gerne selbstständig in unserem Kundenonlineportal vornehmen oder Sie wenden sich an unser Vertriebsteam.