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Stimmungsvolles Licht in den Weinbergen

neue meldefristen bei umzügenein- und auszugsmeldungen für strom und Gas nur noch in die zukunft möglich!

Frau meldet beim Umzug ihren Zählerstand telefonisch

Aufgrund einer von der Bundesnetzagentur beschlossenen Gesetzesänderung zum 6.6.2025, darf das An- oder Abmeldedatum der Energiebelieferung  nur noch in der Zukunft liegen. Rückwirkende Meldungen sind technisch nicht mehr möglich! Auch nicht in Ausnahmefällen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns melden, damit wir rechtzeitig die An- bzw. Abmeldung vornehmen können. Andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen:

  • melden Sie Ihren Einzug zu spät, fallen Sie zunächst automatisch in die teurere Grund- oder Ersatzversorgung. Außerdem könnte Ihr Vermieter für die Strom-und/oder Gaskosten der ersten Tage verantwortlich bleiben

Hier schnell und einfach anmelden

  • melden Sie Ihren Auszug zu spät, zahlen Sie für die Zeit zwischen Auszug und der Abmeldung weiterhin den Strom und/oder Gas für diese Abnahmestelle, auch wenn schon neue Personen darin wohnen

Hier schnell und einfach den Auszug melden


Rechtlicher Hintergrund: 24h-Lieferantenwechsel

  • Der technische Vorgang des Lieferantenwechsels soll in Zukunft schneller vonstatten gehen; statt den bisherigen zwei Wochen darf die Kommunikationszeit zwischen den verschiedenen Lieferanten  künftig nur noch 24 Stunden an Werktagen betragen
  • ACHTUNG: Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Strom-bzw. Gasliefervertrages bleiben weiterhin bestehen und müssen eingehalten werden. Die 24h-Wechselfrist bezieht sich ausschließlich auf den Prozess bzw. die technische Abwicklung des Wechsels zwischen den Lieferanten. Es bedeutet NICHT, dass die tatsächliche Belieferung innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden kann!
  • Die Umstellung bringt größere technische Anforderungen an die Prozesse und Systeme der Lieferanten mit sich, aufgrund derer bei allen Energieanbietern Lieferantenwechsel, sowie An- und Abmeldungen nur noch in die Zukunft möglich sind


Die Nummer zum Glück: Warum ist die Marktlokations-ID jetzt so wichtig?

Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist ab Juni 2025 der zentrale Schlüssel für einen reibungslosen Anbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Nummer beim Vertragsabschluss angeben, kann der Lieferantenwechselprozess fristgerecht gestartet werden.

WICHTIG:

  • Nur die MaLo-ID identifiziert Ihre Abnahmestelle eindeutig; die Angabe der Zählernummer reicht künftig nicht mehr aus, um den Wechselprozess sofort zu starten
  • Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung
  • Falls Sie umziehen und die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause nicht kennen, können Sie diese  beim Eigentümer bzw. Vormieter erfragen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir die MaLo-ID über Ihre Zählernummer beim zuständigen Netzbetreiber anfordern – was jedoch zu einem Zeitverzug bei der Bearbeitung führen kann

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