Neue Besuchsregeln ab sofort
Terminvereinbarung und 3G-Regel
22.11.2021
Ab sofort gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe:
Das bedeutet für Sie: Zutritt zum Gebäude der Stadtwerke nur nach vorheriger Terminvereinbarung und 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Dabei darf ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zum vereinbarten Termin mit.
Weiterhin gilt im ganzen Gebäude der Stadtwerke die Maskenpflicht.
Sie möchten einen Termin mit den Stadtwerken Weinstadt vereinbaren? Melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 07151 20535-870.