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Kundeninformation Mehrwertsteuersenkung


Profitiere ich als Stadtwerke-Kunde von der Mehrwertsteuersenkung?

Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig weiter. Da alle unsere Kunden zum 31.12. und somit innerhalb des Zeitraums für den verminderten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden, wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz (Strom/Gas/Wärme 16%, Wasser 5%) auf den gesamten Rechnungsbetrag der Jahresendabrechnung angewandt. Dies gilt selbstverständlich für alle Verbrauchsabrechnungen, die in die Zeit zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 fallen, so z. B. auch bei einem Auszug in diesem Zeitraum.

Muss ich zum 30.06. meinen Zählerstand ablesen, damit eine gesonderte Abrechnung erfolgen kann?

Nein, das ist nicht notwendig. Da der gesamte Rechnungsbetrag der Jahresendabrechnung, der z. B. eine Wasserlieferung vom 01.01. – 31.12.2020 umfasst, unter die reduzierte Mehrwertsteuer fällt, muss keine gesonderte Abrechnung vorgenommen werden.

Werden die Abschlagsbeträge reduziert?

Grundsätzlich nein. Aufgrund der in den meisten Fällen geringen Beträge (bei 100 € Abschlag rund 2 € Ersparnis) haben wir uns dazu entschlossen, die Abschlagspläne nicht anzupassen. Die in den Abschlagszahlungen enthaltenen Steuerbeträge werden im Rahmen der Jahresendabrechnung entsprechend berücksichtigt. Sollten Sie trotzdem eine Reduzierung der Abschläge wünschen, können Sie gerne auf uns zukommen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Reinhardt (07151 20535-854, Strom/Gas/Wärme), Frau Lisowski 07151 20535-853 , Strom/Gas/Wärme) oder Frau Curic (07151 20535-852, Wasser) wenden.

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